Einzeltherapie

Ich habe eine Privatpraxis für Psychotherapie. Das bedeutet, dass ich die Rechnungen für unsere Sitzungen direkt an Sie stelle. Wenn sie in einer privaten Krankenversicherung sind oder Beihilfe haben, können Sie die Rechnungen dort zur Erstattung einreichen.

Die Modalitäten der Kostenübernahme für Psychotherapie sind jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Am besten erfragen Sie diese direkt bei Ihrem Kostenträger und lassen sich entsprechende Antragsformulare zukommen.

In jedem Fall haben Sie Anspruch auf 5 Therapiestunden (sogenannte „probatorische Sitzungen“) die von Beihilfe und Kasse übernommen werden, ohne dass ein Antrag gestellt wird. In dieser Zeit können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und herausfinden, ob eine Zusammenarbeit für Sie hilfreich wäre. Der Erfolg einer Psychotherapie hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob eine ausreichend gute „Chemie“, Vertrauen und eine gemeinsame Ausrichtung zwischen Therapeut und Klient entsteht. Wenn wir beide zu der Entscheidung kommen, dass eine Zusammenarbeit fruchtbar wäre, stelle ich, falls erforderlich, einen Antrag bei Kasse bzw. Beihilfe.

Mein Honorar wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Falls Sie nicht privat versichert sind, können sie die Kosten für die Therapie auch selber übernehmen.

 

Paartherapie

Paartherapie wird von Krankenkassen und Beihilfe leider nicht erstattet. Das bedeutet, dass sie diese Sitzungen selbst zahlen müssen.

Bei mir kosten die Sitzungen, die in der Regel 60 Minuten dauern, 100 - 170 €, abhängig von Ihrem gemeinsamen Einkommen.